Dienstag, 18. November 2008

Täterin als Opfer ihrer Tat

Pointiert kommentiert Arne Hoffmann in seinem Blog [1] den Fall einer Mutter, die ihren achtjährigen Sohn wegen Geldnöten getötet hat bzw. die Aussagen der Staatsanwältin und des Verteidigers [2].

Anmerkungen

[1] „Die meisten von euch werde den Witz von dem Mann kennen, der seine Eltern umbringt und dann vor Gericht um mildernde Umstände bittet – schließlich sei er Vollwaise.“
http://genderama.blogspot.com/2008/11/mutter-ertrnkt-sohn-in-guter-absicht.html

[2] „Das für eine Verurteilung wegen Mordes erforderliche Merkmal der Heimtücke sei in diesem Fall nicht gegeben, argumentierte die Staatsanwältin Stefanie Gropp in ihrem Plädoyer. Die Mutter habe aus ihrer Sicht in guter Absicht gehandelt. "Sie sah keinen anderen Ausweg, als sich selbst umzubringen und ihr Kind mit in den Tod zu nehmen, um es nicht unversorgt zurückzulassen", sagte Gropp. [...] Die schlimmste Strafe habe die Angeklagte schließlich schon bekommen, nämlich das Wissen, dass sie ihren geliebten Sohn getötet habe, sagte der Verteidiger.“
http://www.zeit.de/news/artikel/2008/11/14/2661318.xml

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